Der Maßnahmenkatalog

 

 

Anlegung / Erstellung der Teilnehmernachweise und Aufstellung der Flurbereinigungspläne entsprechend der Paragraphen 52 und 53 des Flurbereinigungsgesetzes

 

 

Mit dem Beginn des Flurbereinigungsverfahrens fertigte das Kulturamt für jeden am Verfahren Beteiligten einen Teilnehmernachweis an. Neben dem Namen und dem Beruf war dieser zudem mit einer Ordnungsnummer versehen, die fortan bei allen Schriftwechseln mit den Beteiligten ausgewiesen war. Des Weiteren waren in dem Nachweis die im Besitz befindlichen Flurstücke, ihre Lage in der Gemarkung, deren Größe sowie die Nutzungsarten aufgeführt.

 

 

Als Beispiel der Teilnehmernachweis von Georg Schulz.

 

Im nächsten Schritt folgte die Aufstellung der einzelnen Flurbereinigungspläne. Sie enthielten wiederum die jeweilige Ordnungsnummer, die Größe der Flächen (zumeist abweichend von den bisherigen, da sie nunmehr größer oder kleiner geworden waren), die entsprechenden Nutzungsarten (Grünland, Ackerland, Ödland, Moore und andere). Bei der Ermittlung der Wertigkeit der neuen Ländereien spielte auch die Bodenpunktzahl eine Rolle. Letztendlich stand im Ergebnis fest, ob der Teilnehmer einen Ausgleichsbetrag an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlen hatte oder von ihr ein Betrag auszuzahlen war.

 

 

 

Diese von Hans-Heinrich Voigt zur Verfügung gestellten Dokumente zeigen das vorzunehmende Berechnungsverfahren, in diesem Fall für die Ländereien seines Vaters Hans Voigt.

 

Er erhielt keinen finanziellen Ausgleich. Im Gegenteil, er musste einen Betrag in Höhe von 496,00 DM nachentrichten.

Während Hans Voigt einen Betrag nachzuentrichten hatte, erhielt Georg Schulz einen Entschädigungsbetrag.