Flurbereinigung in Ellingstedt

 

Autor: Günter Pieper

 

Der bei der Bushaltestelle Hohendiek aufgestellte Findling macht den Betrachter auf die einst erfolgte Flurbereinigung in Ellingstedt aufmerksam.

 Inhaltsverzeichnis

 

 

1. Politische Rahmenbedingungen

 

 

1a

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Programme:

 

 

Das „Programm Nord“

 

 

Der „Grüne Plan“

1b

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Gesetze:

 

 

Das „Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)“

(Anm.: Die Grundlage der Flurbereinigung)

 

 

Das „Landwirtschaftsgesetz (LwG)“

 

 2. Die Historie zur Flurbereinigung in Ellingstedt

 

2a

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Das Großfeuer von Morgenstern

2b

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Darauffolgende Maßnahmen

2c

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Der Ruf nach der Beantragung eines Flurbereinigungsverfahren für den gesamten

Gemeindebereich wurde intensiver

2d

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Die Antragstellung

2e

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Die ministerielle Genehmigung

2f

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Gründung einer Teilnehmergemeinschaft und

Wahl eines Vorstandes

 

 3. Der Maßnahmenkatalog

 

3a

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Anlegung / Erstellung der Teilnehmernachweise und Aufstellung der Flurbereinigungspläne entsprechend der Paragraphen 52 und 53 des Flurbereinigungsgesetzes

3b

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Wall- und Knickverschiebungen und Beseitigungen

3c

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Wege Aus- und Neubau

3d

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Kiesabbau für den Wegeausbau

3e

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Ortssteinaufbruch, Ausbau der Vorfluter sowie Drainagearbeiten

3f

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Enklaven- und Exklavenbereinigung

3g

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Errichtung von Aussiedlungen und deren Standorte

3h

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Neueinmessungen sowie katastermäßige Neuerfassung und grundbuchmäßige Regelungen

3i

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Windschutzplan und Windschutzanpflanzungen

3k

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Heranziehung zum Kapitaldienst

 

 

 4. Abschluss des Flurbereinigungsverfahren

 

4a

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Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

4b

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Kosten des Verfahrens

 

 5. Quellennachweise

 

5a

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Landesarchiv Schleswig-Holstein

5b

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Archiv der Amtsverwaltung Arensharde

5c

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Internetseite Ellingstedt-damals

5d

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Zeitungsartikel

5e

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Unterlagen aus privatem Bestand

 

 

 

6. Resümee

 

 

1. Politische Rahmenbedingungen

 

Schon bald nach Ende des zweiten Weltkrieges gab es erste Förderprogramme, die landes-und bundespolitisch auf die Unterstützung der Landwirtschaft zugeschnitten waren.

 

 

1a --- Programme

 

Das Programm „Nord“: Es war ein von der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung („dem Kabinett Lübke II") initiiertes Programm, welches zwischen 1953 u. 1988 unterschiedliche strukturpolitische Maßnahmen auf regionaler Ebene umfasste.

 

Der „Grüne Plan": Mit diesem Förderprogramm der 1950iger Jahre wurde die Nachkriegslandwirtschaft der BRD gefördert.

 

 

1b --- Gesetze

 

Das „Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)“: Es wurde am 14. Juli 1953 im Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 1954 in Kraft. (Grundlagen der Flurbereinigung: Paragraf 1: Zur Förderung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugung und der allgemeinen Landeskultur kann zersplitterter oder unwirtschaftlich geformter ländlicher Grundbesitz nach neuzeitlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt, wirtschaftlich gestaltet und durch andere landeskulturelle Maßnahmen verbessert werden [Flurbereinigung]).

 

Einzelheiten dazu regelt das Schleswig- Holsteinische Ausführungsgesetz (FlurbG S-H)

 

Das „Landwirtschaftsgesetz (LwG)“: Das Gesetz wurde am 5. September 1955 erlassen und trat am 6. September 1955 in Kraft.

 

Ziel des Gesetzes war und ist es, der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der Volkswirtschaft zu ermöglichen und der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern.

 

Ein weiteres Ziel war es, die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen anzugleichen.

 

Eine der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ist die Flurbereinigung, um mit einer Neueinteilung und Zusammenlegung von zersplittertem landwirtschaftlichem Grundbesitz größere und effektiver nutzbare Flächen zu schaffen.

 

 

Dazu hat Eike Dockweiler einen Bericht geschrieben:

Flurbereinigung in Schleswig-Holstein, insbesondere in der Gemeinde Ellingstedt

 

2. Die Historie zur Flurbereinigung in Ellingstedt

 

 

2a --- Das Großfeuer von Morgenstern

 

Am späten Nachmittag des 23. Februars 1954 kam es in Morgenstern zu einem Großfeuer, bei dem die Bauernhöfe von Jürgen Engel, Willi Kühl und Hinrich Kühl abbrannten. 

 

 

2b --- Darauffolgende Maßnahmen

 

Noch im gleichen Jahr begann für die zuvor genannten Landwirte der Neubau ihrer Aussiedlungen im Bereich Morgenstern. Ein Großteil ihrer Wirtschaftsflächen lag nunmehr in Hofnähe. Die Anfahrtswege verkürzten sich und bei inzwischen immer häufiger werdendem Einsatz des Traktors und seiner Gerätschaften war ein effektiveres Wirtschaften möglich. Dies war ganz im Sinne des neuen Flurbereinigungsgesetzes und des späteren Landwirtschaftsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

2c --- Der Ruf nach der Beantragung eines Flurbereinigungsverfahren für den

          gesamten Gemeindebereich wurde intensiver

 

Begünstigt durch das Beispiel Morgenstern stieß das Vorhaben Flurbereinigung in Ellingstedt bei vielen Landwirten zunehmend auf Zuspruch, wie aus Niederschriften über Gemeindevertretersitzungen und Dorfversammlungen in Protokollbüchern der Gemeinde Ellingstedt erkennbar wird.

 

 

Dorfversammlung vom 19.03.1955

 

An der Dorfversammlung nahmen 40 Ellingstedter Einwohner teil. Haupttagesordnungspunkt war die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren. Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, dass die Gemeinde Ellingstedt zügig beim Kulturamt Heide (Sitzungsprotokolle) einen Antrag zur Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren stellen sollte.

 

Die Kulturämter waren in Schleswig-Holstein untergeordnete Dienststellen des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten. Ihre Aufgabe war es, die Umsetzung des Flurbereinigungsgesetzes behördlicherseits zu begleiten. Per Gesetz vom 24. Februar 1973 wurden die bis dahin bestehenden fünf Kulturämter den Ämtern der Unteren Flurbereinigungsbehörden, den Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft (ALW) zugeteilt. Heute sind es Dienststellen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).

 

 

2d --- Die Antragstellung

 

Aufgrund des so eindeutigen Votums in der Dorfversammlung, heute Einwohnerversammlung, am 19.03.1955 stellte die Gemeinde Ellingstedt unverzüglich beim Kulturamt Heide den Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren.

 

Wie sich Versammlungsteilnehmer noch erinnern, waren Gründe dafür u.a.:

- Die Zerstückelungen der Höfe und die damit verbunden Erschwernisse für die Hofbetreiber.

- Bedingt durch die gelungene flurbereinigungsähnliche Lösung nach dem Brand auf

  Morgenstern reifte bei vielen Landbesitzern der Wunsch, diese auf den gesamten

  Gemeindebereich auszudehnen.

 

Zu diesem Zeitpunkt gab es folgende aussiedlungswillige Landwirte:

Christian Seemann,   ca. 15 ha, jedoch wankelmütig

Dorothea Frahm,        ca. 20 ha

Ernst Frahm,               35 ha, ist bereit einige Hektar abzugeben

Claus Hansen,            30 ha, kann sich vorstellen mit 20 ha auszusiedeln

Willi Koberg,               ca. 27 ha, kann sich vorstellen 20 ha Siedlungszwecke

                                    abzugeben.

 

Unterlagen ist zu entnehmen, dass Ellingstedt seit April 1956 im Ministerium als Dringlichkeitsstufe 1 geführt und berechnet wurde. Die Flurbereinigungsfläche umfasste danach:

1.219 ha

706 ha

23 ha

42 ha

10 ha

146 ha

=

=

=

=

=

=

57 %

33 %

1 %

2 %

 

7 %

Acker- und Gartenland

Grünland

Holzung

andere Nutzungsarten

Hofraum

nicht in Kultur (davon 54 ha meliorationsfähig)


Insgesamt betrug die Fläche eine Größe von 2.146 ha.

 

Laut Paragraph 5 des Flurbereinigungsgesetzes wurden u.a. der Kreisbauernverband und der Kreis Schleswig, vertreten durch den Kreisausschuss, gehört. Der Kreisbauernverband unterstützte das Vorhaben grundsätzlich. Das Kreisbauamt stimmte dem Vorhaben zu, sagte jedoch, dass es im Interesse der Rentabilität der einzelnen Betriebe wichtig sei, die Vorfluterverhältnisse grundlegend zu regeln.

 

Nach Aktenlage schrieb der Ellingstedter Bürgermeister, der gleichzeitig Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft war, an das Ministerium, …. dass es deshalb im Dorf inzwischen eine große Unruhe gibt.

 

 

2e --- ministerielle Genehmigung

 

Nachdem das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten dem Kulturamt Heide am 01.04.1957 die Einleitungsgenehmigung mitgeteilt hatte, erhielten am 15.04.1957 Heinrich Bauer als Bürgermeister der Gemeinde Ellingstedt sowie alle Bürgermeister der Nachbargemeinden den Einleitungsbeschluss und die dazugehörende Gebietskarte zur öffentlichen Bekanntmachung. Die Aushängefrist betrug 14 Tage und erfolgte am Schwarzen Brett, so wurde in früheren Zeiten der Aushangkasten für öffentliche Bekanntmachungen bezeichnet.

 

 Die gezeigte Gebietskarte ist in der Hauptakte im Band I  

LASH  Abt. 734.2 Nr. 5507 enthalten.

 

 

2f --- Gründung einer Teilnehmergemeinschaft und Wahl eines Vorstandes

 

Das Kulturamt Heide lud für den 29.07.1957, 10:00 Uhr, gemäß Paragraf 16 des Flurbereinigungsgesetzes, zur Gründung einer Teilnehmergemeinschaft und entsprechend Paragraf 21 zur Wahl eines Vorstandes und seiner Stellvertreter ein. Das Versammlungslokal war die Gaststätte Landsmann.

 

Unter der Leitung des Kulturamtes wählten die 40 erschienenen Personen per Zuruf folgenden Vorstand und die Stellvertreter:

 

Vorstand: Heinrich Bauer, Otto Maack, Jürgen Rehmke, Christian Seemann und Hans Bock.

 

Stellvertreter: Christian Niemann, Claus Gottburg, Ernst Frahm, Peter Tams und Hermann Thiesen.

 

Kassenverwalter: Claus Sievers (Rendant der Ellingsterdter Spar-und Darlehnskasse).

 

 

 

 

3. Der Maßnahmenkatalog

 

3a --- Anlegung / Erstellung der Teilnehmernachweise und Aufstellung der

          Flurbeeinigungspläne entsprechend der Paragraphen 52 und 53 des

          Flurbereinigungsgesetzes

 

Mit dem Beginn des Flurbereinigungsverfahrens fertigte das Kulturamt für jeden am Verfahren Beteiligten einen Teilnehmernachweis an. Neben dem Namen und dem Beruf war dieser zudem mit einer Ordnungsnummer versehen, die fortan bei allen Schriftwechseln mit den Beteiligten ausgewiesen war. Des Weiteren waren in dem Nachweis die im Besitz befindlichen Flurstücke, ihre Lage in der Gemarkung, deren Größe sowie die Nutzungsarten aufgeführt.

 

 Im nächsten Schritt folgte die Aufstellung der einzelnen Flurbereinigungspläne. Sie enthielten wiederum die jeweilige Ordnungsnummer, die Größe der Flächen (zumeist abweichend von den bisherigen, da sie nunmehr größer oder kleiner geworden waren), die entsprechenden Nutzungsarten (Grünland, Ackerland, Ödland, Moore und andere). Bei der Ermittlung der Wertigkeit der neuen Ländereien spielte auch die Bodenpunktzahl eine Rolle. Letztendlich stand im Ergebnis fest, ob der Teilnehmer einen Ausgleichsbetrag an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlen hatte oder von ihr ein Betrag auszuzahlen war.

 

Hans-Heinrich Voigt stellte Dokumente zur Verfügung, die das vorzunehmende Berechnungsverfahren zeigen, in diesem Fall die Ländereien seines Vaters Hans Voigt. Er erhielt keinen finanziellen Ausgleich. Im Gegenteil, er musste einen Betrag in Höhe von 496,00 DM nachentrichten.

 

Dokumente von Georg Schulz weisen einen Entschädigungsbetrag von 755,00 DM auf.

 

 

3b --- Wall- und Knickverschiebungen und Beseitigungen

 

 

Wall- und Knickverschiebungen gehörten zwar zu den Maßnahmen, sie fanden jedoch nur in geringem Umfang statt. In größerem Stil wurden Wälle und Knicke beseitigt. Unzählige Fuhren Erdreich, durchsetzt mit Buschwerk und Gestrüpp, dienten im Gemarkungsbereich zum Einebnen von so manchem Tümpel, so manchen Kuhlen. Besonders auf Hohendiek kamen diverse Ladungen an. Auf den Ländereien von Peter Tams und in noch größerem Umfang auf den Grundstücken von Max Tams und Helmut Hoffmann wurde so manches kleines Kiesloch und noch häufiger so manche ehemalige Mergelkuhle eingeebnet. Auch Kuhlen im Bereich Seshorn fielen dieser Vorgehensweise zum Opfer. Ebenso auch große Teile der beiden im Dorf gelegenen Gangkuhlen.

 

Bezüglich der Knickbeseitigungen erinnert sich Hans-Heinrich Voigt daran, „dass zwischen Schellund und Hüsby fast alle Knicke verschwanden und sie mit ihrem Trecker Stubben zur Knickentfernung herausgezogen haben". Anmerkung: Heute sind gerade in diesem Bereich im Rahmen des Erwerbs von ÖKOPUNKTEN wieder viele Wälle neu angelegt und bepflanzt worden.

 

Anmerkung: Hierüber ist unter der Rubrik Neubaugebiete in Ellingstedt, siehe pdf-Datei Hohendiek auf den Seiten 4 und 5, Abs. "Der Hohendiek wird urbar gemacht", weiteres zu erfahren.

Das trifft auch für die Gangkuhlen zu. Unter der Rubrik "Dreieck Schönes Dorf", siehe pdf-Datei "Die Veränderungen am Wegedreieck im Laufe der Jahrhunderte" ist auf der Seite 3 im 2. Abs. weiteres zu erfahren.

 

 

 

3c --- Wege Aus- und Neubau

 

Eine große Anzahl der Gemeindewege befand sich in einem schlechten Zustand, da sie unbefestigt waren. Sie erhielten im Rahmen der Maßnahme einen festen Unterbau, der zumeist aus Grand bestand und mit Lehmkies überdeckt wurde und somit wassergebunden waren. Andere erhielten zudem einen Asphaltbelag.

 

Ein Gemeindeweg entstand komplett neu, der heutige Reitfennenweg. Bis dato erreichten die Landeigentümer ihre in der Reitfenne gelegenen Flächen größtenteils über den auf dem

Margarethenwall in östlicher Richtung verlaufenden Weg, der bis zur Dünt befahrbar war.

 

Hinter den auf dem Foto oben links erkennbaren Gebüsch begann der Weg am Rheider Damm. Die Dünt liegt im Bereich der im Hintergrund stehenden Strommasten.

 

Im Rahmen der Flurbereinigung intervenierte die Naturschutzbehörde und drängte auf den zuvor beschriebenen Wegneubau.

 

Anlässlich einer Dorfversammlung am 23.04.1960, so ist es den im Archiv der Amtsverwaltung vorhandenen Unterlagen zu entnehmen, kam es zu konträren und hitzigen Diskussionen bezüglich

des Wegeneubaues. In der Niederschrift heißt es weiter: „Weil der Vorschlag alternativlos ist, wird diesem „zähneknirschend" zugestimmt.“ Dadurch wurden die an diesem Wege gelegenen Flurstücke zerteilt.

 

Dieses Foto (Mai 2021) zeigt den Reitfennenweg, der im Hintergrund in den Rheider Damm einmündet. Das im Vordergrund zusehende Schutzgeländer sichert die Unterquerung der vom Bruchskern Weg im offenen Lauf kommenden Möhlbeck ab.

 

Auch die ersten ca. 250 m des heutigen Mölhornweges, ab der „Landstraße“ / K39, wurden bis zur ersten Kurvenlage neu gebaut, jedoch erst Jahre später mit Betonspuren versehen. Zuvor verlief der Weg, beginnend gegenüber der einstigen Fuhrt durch die Möhlbeck, bis zu der auf dem Foto erkennbaren Kurvenlage.

 

Das Foto zeigt das neugebaute Teilstück mit Blick in Richtung K39, die am rechten oberen Bildrand verläuft. Zwischen den links stehenden Bäumen liegt ein mit Brennnessel überwucherter Erdhaufen. Ab hier verlief vor dem dahinterliegenden Knick der alte Weg, der im Herbst oft mit großen Schlaglöchern übersät war und in die Landstraße einmündete.

 

Durch neue Flächengestaltungen verloren einige der bisher genutzten Feldwege ihre Funktion. In zwei Fällen kauften die Landanlieger der Gemeinde Flächen ab. Es waren jedoch nur wenige Quadratmeter. Andere Wege sind liegengeblieben und über die Jahre zugewachsen ob mit Gebüsch, Gestrüpp und Bäumen sowie den verschiedensten Gräsern.

 

 LASH Abt. 402 A65 Nr. 1832 - Arbeitskarte Flur 18

 

Der einstige Verbindungsweg zwischen dem Grünen Weg und dem Kolonistenweg ist einer dieser Wege, der hier beispielgebend beschrieben wird. Auf der Arbeitskarte Flur 18 ist der beschriebene Weg grün gekennzeichnet. Bei genauerem Hinsehen ist zuerkennen, das er nach seinem Beginn am Grünen Weg nach ca. 80 m winklig nach links abknickt und nach ca. 450 m gradlinigem Verlauf in den am linken Kartenrand verlaufenden Kolonistenweg einmündet. Oberhalb des Weges sucht sich leicht schlängelnd die Hohlbeck ihren Lauf. Kurz vor ihrer Unterquerung des Kolonistenweges wird sie geradlinig.

 

 

Das Foto zeigt die hinter dem Schutzgeländer verlaufende Hohlbeck (sie ist in der Arbeitskarte blau gekennzeichnet). Hier unterquert sie den Kolonistenweg.

 

 

Auf diesem Foto hat sie links ihren Verlauf und daneben schließen sich der schmale gen Süden verlaufende Grünlandstreifen, der sich bis zum Grünen Weg zieht, und rechts daneben der zugewachsene Weg an.

 

Hans Thiesen`s Erinnerungen an den Weg: „Er war ca. drei Meter breit und unbefestigt und somit in den Herbst- und Wintermonaten oft nur schwer passierbar und dennoch war er immer wieder eine willkommene Abkürzung bei einem Gang, einer Fahrt ins Dorf. Im Sommer habe ich oft eine zusätzliche Abkürzung genommen, wenn ich gegenüber dem elterlichen Gehöft über das Koppelheck gestiegen, über die Graskoppel gegangen bin und dann das letzte Ende den Weg benutzte.“

 

Und dann sind da auch noch seine Erinnerungen an die ersten Jahre nach Ende des Krieges, wenn er ins Dorf gegangen war und es mit seiner Rückkehr ins Elternhaus zeitlich knapp wurde. „Da musste ich ja mit Beginn der Sperrstunde um 22 Uhr zuhause sein. War es doch einmal später geworden, dann schlich ich mich hinter den Knicken versteckend heimwärts. Hatte ich erst einmal den beschriebenen Verbindungsweg erreicht, hatte ich gewonnen. Diesen Weg kontrollierten die englischen Besatzer nicht, sie wollten sich doch ihren Jeep nicht kaputtfahren.“

 

Anschließend fügt er aus seiner Sicht als Waidmann noch hinzu: „Inzwischen ist der Weg zugewachsen und keiner stört hier die Natur. Wie schön!“

 

In einem gesonderten Bericht werden zu einem späteren Zeitpunkt die weiteren nicht mehr genutzten Wege beschrieben und per Fotos gezeigt.

 

 

3d --- Kiesabbau für den Wegeausbau

 

Im Zuge der Maßnahmen wurden 11,5 km wassergebunden ausgebaut und 19,8 km erhielten einen Asphaltbelag.

 

Der Großteil der beim Wegeausbau benötigten Kiesmenge konnte in Ellingstedt abgebaut werden. Die erste Kieskuhle entstand aus dem Dorf kommend gleich nordseitig hinter der Straßenunterführung der Möhlbeck. Nach der Ausbeutung wurde sie später wieder renaturiert. Heute deutet nichts mehr auf die einstige Kieskuhle hin. Dem aufmerksamen Betrachter fallen jedoch die an der Ost- und Westseite der Fläche befindlichen hohen Wälle / Knicke auf, die durch den Kiesabbau entstanden sind.

 

Hinter dem Kulturpfad Info-Schild Nr. 3 (ehemalige wikingerzeitliche Siedlung) und auf dem Knick stehend stellt der "aufmerksame Betrachter" bei einem Blick auf das Flurstück fest, dass es (bedingt durch den Kiesabbau) verhältnismäßig tief gelegen ist, siehe Foto.

 

Schaut er anschließend auf den rechtsseitigen Wall / Knick, so fällt ihm die Höhe gegenüber anderen in der Nähe liegender auf. Eine weitere Auffälligkeit ist am Wallfuß erkennbar. Da er aus einem hohen Kiesanteil besteht, hat sich nach der Renaturierung bisher keine durchgängige Grasnarbe, die überwiegend aus Magergräsern besteht, bilden können. Bei genauerem Hinsehen sind immer wieder größere Lücken festzustellen, in denen der Sand herunterrieselt. Dies ist besonders gut ganz rechts auf dem Foto zu erkennen. Der Standort für die Aufnahme dieses Fotos befindet sich ca. 20 m östlich vom ersten entfernt.

 

Im Bereich der Flur Krummwall entstanden anschließend zwei weitere Kieskuhlen. Heute sind es die privat genutzten Fischteiche, an denen ein Wanderweg verläuft. Als hier die Ausbeutung nicht mehr ertragreich war, entstand in ihrer unmittelbaren Nähe eine dritte Kieskuhle, deren Aushub für die restliche Neuanlegung des Reitfennenweges verwendet wurde. Sie wurde anschließend noch für einige Jahre als gemeindeeigene Kieskuhle genutzt. Leider kam es in der Folge zunehmend zur „Zweckentfremdung" und sie entwickelte sich zu einer unkontrollierten Mülldeponie, deren Schließung der Kreis Schleswig letztlich veranlasste und sie kartographierte.

 

 

 3e --- Ortssteinaufbruch, Ausbau der Vorfluter sowie Drainagearbeiten

 

Bevor mit der Verbesserung der Vorfluterverhältnisse begonnen wurde, das Kreisbauamt hatte dies vor der Einleitung des Flurbereinigungsverfahren im Anhörungsverfahren eingefordert, musste der Ortsstein in vielen Bereichen der Gemarkung aufgebrochen werden. Auf diese Arbeiten war die Fa. Kurt Clausen aus Friedrichsau spezialisiert. Sie brach 130 ha auf (mit ihren monströsen stählernen Kolossen, so die Anmerkung des Berichtschreibers).

 

Im Verfahren kam es zur Reinigung, zur Verbreiterung sowie zum Ausbau bzw. Neuanlegung einiger Vorfluter. Dies passierte im Bereich der Wasser- und Bodenverbände Rosacker Au / Silberstedter Au, Schuby und Oberer Rheider Au.

 

Zusätzlich fanden auf 20,5 km Länge Verrohrungen in Betonrohr unterschiedlicher Weite statt. So wurde die Möhlbeck ca. 200 m nach ihrem Übertritt aus der Gemeinde Dannewerk kommend bis ca. 100 m vor ihrer Unterquerung der K39 verrohrt und nach kurzem offenem Verlauf auf der Südseite der Straßenunterquerung wieder bis zur Unterquerung des Bruskernweges fortgesetzt.

 

 Das Foto (Mai 2021) zeigt das Ende der Verrohrung nach der Unterquerung des Bruchskernweges.

 

Nach anschließenden ca. 750 m offenen Lauf mündet die Möhlbeck nach Unterquerung des Reitfennenweges in die Rheider Au ein.

 

Gleiches geschah mit dem Siel, ein auf Schellund beginnender Wassergraben, der weiter westwärts zur Beek wird. Dieser wurde bis zum heutigen Wohnhaus von Elli und Hermann Bauer verrohrt. In teilweise begradigten offenen Verlauf fließt sie in Flurstücke der Nachbargemeinde Hollingstedt ein.

 

Eine weitere Verrohrung erfolgte mit einem zwischen den Gehöften Frahm (Elingstedt-Nord) und Graumann (Gemeinde Schuby) beginnenden Wasserlauf. Die Verrohrung unterquert unterhalb der Aussiedlung Schäfer die Straße Busholm Richtung Kolonistenweg.

 

Auf der Nordseite des Grünen Weg (Graumann bis Fischteiche Schröder) mündet die Verrohrung in die Hohlbeck ein.

 

 Der Kartenauszug trägt die Bezeichnung Flur 18, Signatur LASH Abt. 402 A Nr. 1832.

 

Es ist eine der 19 Arbeitskarten die das Kulturamtes Heide benutzte. In den Karten sind in den jeweiligen Teilbereichen durchzuführende Maßnahmen wie z.B. Verrohrungen enthalten. In dieser Karte ist es die zuvor beschriebene Betonrohrleitung, die zwischen der Flur 1 und 2 am oberen Kartenrand, blau gekennzeichnet  --- o --- o ---, beginnt. In leicht diagonalem Verlauf stößt sie auf Höhe der Schröder‘schen Fischteiche, jedoch nördlich des Grünen Weges, auf eine aus dem Seshornmoor kommende Betonrohrleitung. Ansonsten sind in den Karten auch mit Bleistift geschriebene Notizen zu finden, es ist eben eine Arbeitskarte gewesen.

 

Auf einer Länge von 4,9 km erfolgte ein offener Ausbau der Vorfluter. Dazu gehörte im Wesentlichen der westliche Teil der Beek, die Möhlbeck und die Neubettung der Norder Au, die über eine weite Strecke an der Nordseite des neuangelegten Reitfennenweges ihren Lauf hat.

 

 Das Foto (Mai 2021) zeigt die Norder Au im östlichen Bereich und auf der linken Bildseite den sie begleitenden Reitfennenweg, der zunächst wassergebunden ausgebaut wurde.  Erst Jahre später erfolgte der Ausbau mit Betonspurbahnen.

 

Anmerkung: Die Bezeichnung Norder Au führt auch ein westseitig des Rheider Dammes gelegener Nebenarm der Rheider Au. Er entwässert große Teile Morgenstern's. Drainiert wurden 461 ha der Ellingstedter Gemarkung.

 

Hans-Heinrich Voigt wendet bezüglich der zuvor beschriebenen Maßnahmen ein: „Ich kann mich noch daran erinnern, wie hinter unserem Hof in Schellund der Wassergraben durch die Verrohrung verschwand und damit waren alle Stichlinge und Frösche weg. Durch die Drainage hatten wir auch keine Wasserflächen mehr zum Schlittschuhlaufen".

 

 

 3f --- Enklaven- und Exklavenbereinigung

 

Im Gemeindebereich gab es eine Anzahl von Enklaven, die zum Teil aus der Zeit der Kolonisten datieren könnten. Ebenso gab es Ellingstedter Exklaven, überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Hollingstedt gelegen, die es zu bereinigen galt. In diesem Verfahren erfolgten auch mit anderen Gemeinden  entsprechende Bereinigungen. Dem Bericht von Detlef Schmidt ist zu entnehmen, dass auf Morgenstern, in der Flur Patenkoh eine Bereinigung mit der Gemeinde Klein Rheide nicht erfolgte.

 

 

3g --- Errichtung von Aussiedlungen und deren Standorte

 

Um im innerörtlichen Bereich einen Spielraum für den Landtausch sowie für die Vergrößerung der Wirtschaftsflächen in Hofnähe zu erhalten, fanden Aussiedlungen statt.

 

Folgende Aussiedlungen wurden neu errichtet:

 

 

Christian Seemann

 

Johannes Petersen

 

Sönke Bahnsen

 

Hermann Bothmann

 

Willi Raudszus

 

Hermann Bauer

 

Hinrich Niemann

 

Erwin Schäfer  

 

Heinrich Hansen

 

Harro Tams

 

 

 

Aussiedlung 4   

 

Aussiedlung 5

 

Aussiedlung 3   

 

Aussiedlung 1

 

Aussiedlung 2   

 

Beek 1 

 

Bockhöft 3

 

Busholm 10       

 

Kolonistenweg 33

 

Kolonistenweg 35

 


 

Drei Landwirte traten außerhalb Ellingstedts eine Aussiedlung an. Es waren:

 

Ernst Thomsen bezog im Hauke Haien Koog eine Aussiedelung.

Willi Thede siedelte nach Meggerdorf aus.

Ernst Thomsen

 

Willi Thede

 

Emil Schulz

früher Hofstelle Westerende 6

 

früher Hofstelle Söhl 4

 

früher Hofstelle 24 bzw. 26


 

Im Falle von Emil Schulz war die Sachlage ein wenig komplizierter. Seine Ehefrau Hertha und er waren Pächter der Hofstelle der Witwe Dorothea Frahm. Da 1960 die Pacht auslief und die Tochter der Frau Frahm, Anni, mit Erwin Schäfer verheiratet war, zogen beide von Norby nach Ellingstedt. Sie übernahmen die bis dahin von Emil Schulz bewirtschafteten Ländereien und bezogen die Aussiedlung auf Busholm.

 

Nach langem und beharrlichen Suchen nach einer Aussiedlungsmöglichkeit gelang es dem Ehepaar Schulz im Sommer 1960 nach Sieversdorf, nahe Bad Malente gelegen, auszusiedeln. Einzelheiten zu diesem Umzug sind unter Flüchtlinge „Aufzeichnungen einer Bäuerinnachzulesen.

 

Heute ist Timo Lienig, Dorfstraße 24, der Eigentümer des übrig gebliebenen Gebäuderestes und dem dazu gehörigen Grundstück.

 

An dieser Stelle ist anzumerken, dass es sich bei den Siedlungen von Hinrich (Hinne) Niemann, Heinrich (Heine) Hansen und Harro Tams um Absiedlungen gehandelt hat. Im Falle Niemann wurde der in der Dorfstraße gelegene Betrieb aufgeteilt. Während Hinrich nach Bockhöft siedelte, blieb sein Bruder Christian auf dem bisherigen Hof.

 

Vergleichbar war die Situation bei Heinrich und Georg Hansen. Während Georg auf dem auf Nord gelegenen Stammbetrieb blieb, bezog sein Bruder Heinrich die Siedlung am Kolonistenweg.

 

Im Falle von Harro Tams verblieb der Vater Peter auf dem auf Westerende gelegenen Stammbetrieb und Sohn Harro siedelte zum Kolonistenweg.

 

Ein exemplarisches Beispiel, die Aussiedlungsvoraussetzungen von Johannes u. Käthe Petersen

 

Der „Zeitzeuge" Johannes Jochimsen beschrieb die damaligen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung des Hofes seiner Eltern, der auf Söhl gelegen war und den Beinamen „In den Kühlen" trug, wie folgt: „Die Hofstelle lag wie ‚eingebunkert‘ da.“ (Zur Orientierung: Heute befindet sich das ehemalige Wirtschaftsgebäude im Besitz von Dieter Pehse). „Uns stand hier links der Hofzufahrt nur die kleine dreiecksähnliche Hauskoppel zur Verfügung. Den Großteil der Wirtschaftsflächen erwarben sich meine Eltern durch Hinzupachtung oder Ankauf. Diese lagen verstreut in der Gemarkung und so fiel es ihnen nicht gar zu schwer, sich für eine Aussiedlung zu entscheiden.“ Wie Johannes berichtete, hätten die Eltern sie gerne an anderer Stelle gehabt als nunmehr nahe der Gemeindegrenze zu Dannewerk.

 

Das von Alfred Hansen aufgenommene schwarz-weiß Foto zeigt die Aussiedlung in den 1970iger Jahren. Der rechte Stallteil wird durch den vor der Grundstücksmauer stehenden Rotdorn ein wenig verdeckt.

 

Auf diesem Foto (Mai 2021) der einstigen Aussiedlung der Eheleute Petersen sind im Hintergrund unterschiedlich große Stalllungen zusehen, links die größere, rechts die kleinere.

 

Die Größe der Stallungen war auf die Wirtschaftsfläche und die darauf zu haltende Rinderanzahl ausgerichtet. Jede Stallung war zweigeteilt, damit im Falle einer TBC- Erkrankung im Bestand eine Trennung und Bekämpfung stattfinden konnte.

 

Von Johannes Jochimsen war zu erfahren, dass die Aussiedlungen von Seemann, Petersen und Bahnsen 1959 errichtet wurden. Die Aussiedlung der Familie Raudszus entstand ca. 1960. Als letzte der fünf Siedlungen folgte ca. 1964/65 Hermann Bothmann. Ihr Baustil wich von den zuvor genannten ab, da der Wohnhausteil einem Einfamilienhaus ähnlich aussieht.

 

Zu den fünf am Ostrand der Gemeinde gelegenen Aussiedlungen gehörten Wirtschaftsflächen in der Größenordnung von 18 bis 30 ha. Sie lagen zum Großteil in unmittelbarer Hofnähe. Im Falle von Johannes Petersen waren es 11 seiner 18 ha, die zwischen der K39 im Süden, dem Alckebrügg Weg im Norden, der Gemeindegrenze Dannewerk im Osten und der Nachbarfläche von Sönke Bahnsen im Westen lagen. Bis zur Verrohrung der Möhlbeck durchtrennte sie die Flächen im offenen Lauf.       

 

 

3h --- Neueinmessungen sowie katastermäßige Neuerfassungen und

           grundbuchmäßige Regelungen

 

Gemäß Paragraf 59 des Flurbereinigungsgesetzes war es die Aufgabe des Kulturamtes Heide, allen an der Flurbereinigungsmaßnahme teilnehmenden Landbesitzern den neuen Flurbereinigungsplan vorzulegen und auf Wunsch die neue Feldeinteilung zu erläutern.

 

Nachdem die Maßnahmen zum Abschluss gekommen waren, war es an der Zeit, die Flur der Ellingstedter Gemarkung neu einzumessen. Dies war ein vergleichbarer Vorgang wie bei der Verkoppelung der Ellingstedter Feldflur, die in dem Zeitraum von 1780 bis 1789 stattfand.

 

Hierzu passend erschien am 09. Okt. 1957 in der Dithmarscher Landeszeitung / Heider Anzeiger  der Zeitungsartikel: Lebensfrage für den Bauern.

 

Der Artikel befasst sich mit der Flurbereinigung im Allgemeinen, der zuvor erwähnten Verkoppelung sowie mit den Voraussetzungen in Ellingstedt. Im Gegensatz zur Flurbereinigung, bei der im Vordergrund das Bestreben besteht möglichst große Flächenteile in Hofnähe zu verlegen, ging es bei der Verkoppelung darum die bewirtschafteten Ländereien zu erfassen und durch die Vermessung katastermäßig darzustellen.

 

Bei Abschluss der Flurbereinigungsmaßnahmen war es nun an der Zeit die neuentstandenen Besitzverhältnisse einzumessen. Für das Katasteramt Schleswig und nachfolgend die Umschreibung beim Grundbuchamt war es eine zeitaufwendige Aufgabe.

 

Wie aus den im Landesarchiv vorhandenen Unterlagen zu entnehmen ist, teilte am 20.10.1981 das Katasteramt mit, dass die Schlussvermessung in Ellingstedt erfolgt ist und die Aufnahme im Kataster erfolgen kann. Für die gesamte Gemarkung wurde das Kartenmaterial neu erstellt.

 

 

 

3i --- Windschutzplan und Windschutzanpflanzungen

       

Zum Gesamtmaßnahmenpaket der Flurbereinigung gehörte dieser auf die Ellingstedter Verhältnisse abgestimmte Windschutzplan. Er trägt die Signatur LASH Abt. 402 A 65 Nr. 1594.

 

Danach wurden Windschutzanpflanzungen auf einer Länge von 38,8 km durchgeführt. So auch entlang des Reitfennen Weges.

 

Das Foto (Mai 2021) zeigt im Hintergrund die inzwischen sehr mächtigen Weiden, von denen entlang des Reitfennen Weges eine größere Anzahl Ende Oktober 2013 dem Orkan „Christian" zum Opfer fielen. Neben der Anpflanzung von Weiden fand auch die Anpflanzung von Büschen statt. Davon sind heute nur noch wenige vorhanden.

 

Im östlichen Bereich des Bruchskernweges und in anderen Bereichen gehörte zu den Anpflanzungen auch die Spätblühende Traubenkirsche, auch Amerikanische Traubenkirsche genannt. Bevorzugt fressen Stare die reifen Kirschen und scheiden die Steine überall aus. Somit hat sich die Traubenkirsche inzwischen im gesamten Gemarkungsbereich sosehr ausgebreitet, dass sie stellenweise zu einer Belastung in der Natur geworden ist.

 

In erheblichem Maße davon betroffen war die gemeindeeigene Stilllegungsfläche in unmittelbarer Nähe der beiden im Bereich Krummwall gelegenen Fischteiche. In Absprache mit der zuständigen Kreisbehörde fanden 2019 erste naturschutzfachliche Maßnahmen zur Aufwertung der Ausgleichsfläche statt. Heute sind sie weitestgehend abgeschlossen.

 

 

3k --- Heranziehung zum Kapitaldienst

 

Für die Flurbereinigung war letztendlich auch noch ein Preis zu zahlen. Das Kulturamt hatte dafür vorläufige Wertverhältnisse ermittelt und eine Kostenverteilungsliste erarbeitet. Per Heranziehungsbescheid, der neben der Werteinheit (WE) einen Multiplikationsfaktor enthielt, wurden die Teilnehmer nunmehr „zur Kasse gebeten“. Nach den von Georg Schulz vorliegenden Unterlagen setzte der Kapitaldienst ab 1970 ein, die Flurbereinigungsbeiträge waren auf das Hebungskonto der Teilnehmergemeinschaft zu zahlen. Für die Einziehung der Zahlungen und deren Verbuchung war der im Vorstand vertretende Kassenverwalter Claus Sievers zuständig. Siehe Unterlagen von Georg Schulz.

 

 

4. Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens

 

 4a --- Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

Entsprechend Paragraf 153 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes hat die Gemeindeaufsichtsbehörde die Teilnehmergemeinschaft – aufzulösen, wenn ihre Aufgaben erfüllt sind. Die Auflösung ist bekanntzumachen, so der Gesetzestext.

 

Nur den Auflösungstermin festzumachen ist nicht ganz leicht. Am 07. Oktober 1970 erschien in den Nordfriesischen- sowie in den Eiderstedter Nachrichten ein Zeitungsbericht.

Diesen Bericht hatte der in Hollingstedt wohnhafte und unter dem Zeitungskürzel (ki) bekannte Lokalberichterstatter, Kaminski, verfasst. Über das Kreisarchiv NF war der Bericht zwischenzeitlich erhältlich.

 

In diesem Zeitungsbericht entsteht für den Leser der Eindruck, als wäre die Flurbereinigung in Ellingstedt inzwischen abgeschlossen. Hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen war es im weitesten Sinne schon der Fall. Formal sollte es jedoch noch weitere 26 Jahre dauern.

 

 

 

Im Landesarchiv liegen unterschiedliche Vermerke vor, in denen der Termin zu vermuten ist. Doch bei genauem Hinschauen macht sich sogleich Ernüchterung breit.

 

·        In einem Vermerk vom 20.04.1989 heißt es: Für Ellingstedt und Hollingstedt ist noch keine Schlussfeststellung möglich, da sich beide Teilnehmergemeinschaften seit dem 17.05.1982 dem Flurbereinigungsverbund Kropp/Stapelholm angeschlossen haben. Zu diesem Verbund gehören u.a. die Gemeinden: Klein und Groß Rheide, Dörpstedt, Hollingstedt, Börm, Meggerdorf, Klein Bennebek, Erfde, Süderstapel, Kropp und Ellingstedt.

 

·        Nach dem auf Einladung des Verbundsvorsitzenden Hennings am 15.01.1996 keine Versammlung hinsichtlich der Auflösung des Verbundes zustande kam, lud er für den 04.03.1996 zu einer neuerlichen Sitzung in Meggerdorf ein. An dieser nahm auch der damalige Ellingstedter Bürgermeister teil.

 

·        In einem Schreiben vom 13.09.1996 teilte das ALR Heide, als Nachfolgeamt des Kulturamtes Heide, mit, dass das Flurbereinigungsverfahren Ellingstedt gemäß Paragraf 149 des Flurbereinigungsgesetzes mit der Schlussfeststellung abgeschlossen ist.

 

Mit Datum vom 26.11.1996 ist diese unanfechtbar geworden!

 

 

4b --- Die Kosten des Verfahrens

 

Aus den im Landesarchiv einsehbaren Unterlagen ist einem Sachstandsbericht vom 05.06.1976 zu entnehmen:

 

Die Flächengröße betrug 2155 ha.

 

Die betragspflichtige Fläche betrug 2069 ha.

 

 

Im Auszug zur Finanzierung sind diese Landesmittel aufgeführt:

Zuschüsse

 

Darlehen

 

Sondermittel

524.316 DM

 

177.300 DM

 

103.300 DM


 

und folgende Bundesmittel:

Beihilfen / Zuschüsse

 

Verschiedene Darlehen

 

Sondermittel

1.029.000 DM

 

   559.200 DM

 

  489.900 DM


 

 

Das Ergebnis bei Abschluss sah wie folgt aus:

Einnahmen:    3.144.213,80 DM         Ausgaben:       3.144.213,80 DM

 

 

 

5. Quellennachweise

 

5a --- Landesarchiv Schleswig-Holstein

 

Verschiedene Berichtspassagen sowie die zum Genehmigungsbescheid gehörende Gebietskarte (Publikationsgenehmigung liegt vor) werden im Landesarchiv geführt unter:

 

         Abt. 734.2 Nr. 5507-5510: Hauptakten Band I-IV

 

Der Windschutzplan, für den eine Publikationsgenehmigung vorliegt, wird geführt unter:

 

        Abt. 402 A 65 Nr. 1594: Windschutzplan

 

Die Planentwurfskarte Flur 18 (zweimal im Bericht eingefügt mit vorliegender Publikationsgenehmigung) entstammt der:

 

        Abt. 402 A 65 Nr. 1831-1847: Planentwurfskarten    Flur 1-19

 

 

5b --- Archiv der Amtsverwaltung Arensharde

 

Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeinde Ellingstedt vom 04.02.1951 bis zum 30.12.1967.

 

Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeinde Ellingstedt vom 23.3.1968 bis 1974.

 

In diesen sind die Sitzungsprotokolle der Gemeindevertretungen sowie die Niederschriften zweier Dorfversammlungen aufzufinden.

 

 

5c --- Internetseite Ellingstedt-damals

 

Zum Thema Flurbereinigung in der Gemeinde Ellingstedt und später - Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren - sind Informationen über das Menü/die Startseite einholbar unter:

1.     Aufzeichnungen: Vom langjährigen Bürgermeister Heinrich Bauer

 

2.     Flurbereinigung:  Eine Schülerarbeit 1980/81 von Ute Greve, geb.Tams

 

3.     Straßen- u. Wegebau: Ein Bericht von Hans Naeve, Beteiligter im  AK Ellingstedt-damals

 

 

5d --- Zeitungsartikel

 

Der Zeitungsartikel vom 9. Okt. 1957, erschienen in der Dithmarscher Landeszeitung, war in der Landesbibliothek erhältlich.

 

Der Zeitungsartikel vom 7. Okt. 1970, erschienen in den Nordfriesischen/Eiderstedter Nachrichten wurde über das Archiv des Kreises Nordfriesland bezogen.

 

 

5e --- Unterlagen aus privatem Bestand

 

·   Hans-Heinrich Voigt, Mitglied im AK Ellingstedt-damals: Auszug aus dem Flurbereinigungsplan des Kulturamtes Heide

 

·   Eike Dockweiler, Mitglied im AK Ellingstedt-damals: stellte einen von ihr 2013 angefangenen Bericht zur Verfügung, aus dem Passagen in diesen Bericht eingearbeitet wurden.

 

·   Detlef Schmidt, Mitglied im AK Ellingstedt-damals: ein Kurzbericht

 

    Hans Thiesen`s Kindheits- und Jugenderinnerungen wiedergegeben im Rahmen eines spontanen Gespräches.


 

6. Resümee

 

Detlef Schmidts Äußerungen zur Flurbereiniung!

 

 

Die Flurbereinigung in Ellingstedt lief offiziell mehr als 39 Jahre (vom ministeriellen Einleitungsbeschluss am 01.04.1957 bis zur unanfechtbaren Beendigung am 26.11.1996). Sie war eine sinnvolle Maßnahme, weil inzwischen durch viele Hofaufsplittungen oft unwirtschaftliche Bedingungen entstanden waren. Diesen wirkte die Gesetzgebung mit dem Inkrafttreten des Flurbereinigungsgesetzes am 1. Januar 1954 und dem Landwirtschaftsgesetz, in Kraft getreten am 6. September 1955, entgegen.

 

Bezogen auf Ellingstedt entstanden nach dem Großbrand auf Morgenstern am 23. Februar 1954 und den in der Folge gebauten Aussiedlungen schon bald „Rufe“ nach einer auf den gesamten Gemarkungsbereich auszudehnende Flurbereinigungsmaßnahme. Dies geschah in großer Runde anlässlich der Dorfversammlung am 19. März 1955.

 

Nach der ministeriellen Einleitung des Flurbereinigungsverfahren, im Sommer 1957, und spätestens mit dem Beginn der vielen durchzuführenden Maßnahmen wurde es eine umfangreiche Arbeitsbeschaffungs-Maßnahme. Viele Menschen hatten nun über Jahre ihre feste Arbeit und somit ihr Einkommen.

 

Nicht alle Probleme konnten gelöst werden. Beispiele dafür sind: Exklavenbereinigung mit der Gemeinde Klein Rheide oder Zufahrten in der Flur Heidwiese. Im Bereich der Dünt, speziell am Ende des unbefestigten Weges, stellen sich für den mit dem Thema Flurbereinigung intensiver Befassten folgende Fragen:

 

Fand sie hier nicht statt? Spielten hier die Landeigentümer nicht mit? Oder fand man hier einfach keine geeignete Lösung für geordnete Verhältnisse. Bei einer besseren Lösung der Zufahrten für sechs bis acht Hektar Grünlandflächen wären auch bessere Bewirtschaftungsvoraussetzungen möglich gewesen! Von diesem Manko sind in besonderem Maße die beiden gemeindeeigenen Flächen betroffen (derzeit genutzt von A. David). Sie sind derart unförmig und somit schwer zu bearbeiten. Auch andere Flächen hätten durchaus einen besseren Zuschnitt erhalten können!

 

Für den Leser des Berichtes entsteht gar zu leicht der Eindruck, dass die vom Kulturamt angedachten Maßnahmen immer reibungs- und geräuschlos über die Bühne gegangen sind. Dem war nicht so. Zeitzeugen erinnern sich, dass das Kulturamt schon das eine oder andere Mal aufgrund heftiger Widerstände Beteiligter Planänderungen vornehmen musste. Und dennoch konnten nicht alle Probleme gelöst werden.

 

Zehn Landwirte erhielten mit dem Bau ihrer Aus- und Absiedlungen und der Arrondierung eines Großteiles ihrer Wirtschaftsflächen besondere Voraussetzungen, die jedoch auch dazu beitrugen, dass Landwirte an anderer Stelle im Ort ebenfalls verbesserte Bewirtschaftungsvoraussetzungen erhalten konnten. Dazu trugen auch die ehemals als Schulmoor genutzten Flächen bei.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass einige der bisherigen Kleinlandwirte dafür ihre, bzw. Teile ihrer Flächen zur Verfügung stellten, damit das Kulturamt einen „Spielraum" für die Gestaltung von Flächen an andere Stelle bekam. Dem Flurbereinigungsgesetz entsprechend fand, wenn erforderlich, für sie ein finanzieller Ausgleich statt. Einige dieser Landwirte betrieben ihre Landwirtschaft noch über Jahre im Nebenerwerb. Andere fanden haupterwerblich, z.B. bei der Bundeswehr, einen neuen Arbeitsplatz.

 

Zurück zu den Aus- und Absiedlungen: Schon ca. 20 Jahre nach dem Bezug der Siedlungen schieden die ersten ihrer Betreiber aus den unterschiedlichsten Gründen aus. Heute werden noch zwei der zehn Aussiedlungen landwirtschaftlich genutzt. In beiden Fällen findet jedoch keine Milchwirtschaft mehr statt und es stellt sich bei den anderen die Frage nach der Nutzung ihrer landwirtschaftlichen Flächen? Inzwischen sind sie z.T. an auswärtige Landwirte verpachtet oder gar verkauft worden und wieder werden, wie es vor der Flurbereinigung oft der Fall war, weite Anfahrwege nötig. Doch diese Situation ist nicht nur begrenzt auf die Aussiedlungsbetriebe, nein, sie findet inzwischen auch auf vielen anderen Höfen statt.

 

Und somit ist wieder der Zustand vor der Flurbereinigung entstanden. Es besteht jedoch inzwischen ein großer Unterschied. Heute fährt man nicht mehr innerhalb Ellingstedt‘s von Ost nach West und von Nord nach Süd, sondern von Hüsby, Dannewerk, Treia und z. T. noch weiter entfernt nach Ellingstedt zur Feldbestellung und Ernte. Ökonomisch ist dies in der heutigen Zeit, in der Zeitverlust gleich Geldverlust bedeutet, eine zum Nachdenken werte Situation!!!

 

Über einen ökologischen Gewinn wird zumeist nicht gesprochen. Dieser spielte damals keine sonderliche Rolle, weil er bedingt durch viele der durchgeführten Maßnahmen auch nicht vorhanden war. Doch in den zurückliegenden Jahren hat sich erfreulicherweise für Fauna und Flora einiges zum Positiven entwickelt! Beispiele dafür bieten die im Zuge der Flurbereinigung überflüssig gewordenen, heute nicht mehr benutzten, Wege. In diesen Bereichen, so antwortete Hans Thiesen, ist Ruhe in der Natur eingekehrt und das ist in der heutigen Zeit auch nur gut so!

 

Bezüglich der schon wenige Jahre nach der Flurbereinigung beginnenden Veränderungen in der örtlichen Landwirtschaft gab es in Ellingstedt Bestrebungen unter der Regie des Amtes für Land- u. Wasserwirtschaft, dem ALW-Flensburg, ein zweites Flurbereinigungsverfahren auf den Weg zubringen. Von der Landbauaußenstelle in Bredstedt, so ist es Unterlagen zu entnehmen, referierten Herr Dr. Fölster sowie sein Mitarbeiter Herr Clausen am 18.02.1983 in Ellingstedt über den Verfahrensweg und die sich neu ergebenden Möglichkeiten für die Landbesitzer. Um die Betriebsstruktur von 31 Betrieben verbessern zu können stellte die S-H-Landgesellschaft 92 ha als Vorratsland dafür zur Verfügung.

 

Doch erst Jahre später, genauer gesagt am 31.08.1995, fand mit der Gründung einer Teilnehmergemeinschaft und der Wahl eines Vorstandes der Start für die Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahren in Ellingstedt statt.

 

 

Anmerkung: Weitere Informationen zu dem Thema sind bei Ellingstedt-damals unter - Straßen- und Wegebau, verfasst von Hans Naeve, zu finden.

 

 

Für Gemarkungsbereiche am Krummwall/Margarethenwall wird im Zusammenhang mit dem Welterbegut Danewerk/Haithabu ein begrenztes Flurbereinigungsverfahren angestrebt. Eine lnformationsveranstaltung darüber hat stattgefunden. Weitere Schritte, wie die Gründung einer Teilnehmergemeinschaft und die Wahl eines Vorstandes, konnten durch die Corona bedingten einschränkenden Maßnahmen bisher nicht unternommen werden.

Im Juli 2021

 

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

- Außenstelle Flensburg - als Flurbereinigungsbehörde -

lädt nunmehr zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Danewerk, Kreis

Schleswig-Flenburg ein. Die Veranstaltung findet am Montag, den 31. August 2021 um 20:00 Uhr im Event-Depot in Silberstedt statt.

 

Im August 2021

 

Die Mitglieder des Vorstandes sowie die Anzahl der Stellvertreter wurden an diesem Abend per Handzeichen von den Anwesenden gewählt.

 

 

 

Die konstituierende Sitzung des Vorstandes, in der die gewählten Vorstandsmitglieder die Vorsitzende / den Vorsitzenden wählen, ist für Dienstag, den 28. September im Versammlungsraum der Gemeinde Klein Rheide anberaumt.

 

Im September 2021

 

Günter Pieper

 

 

 

 

 

Nachtrag zum Bericht 3c: Wege Aus- und Neubau

1. Der Verbindungsweg zwischen dem Kolonistenweg und dem Grünen Weg wurde beispielhaft und ausführlich beschrieben und bebildert dargestellt. Inzwischen hat eine Knickpflegemaßnahme stattgefunden. Fotos dazu dokumentieren dies. Sein einstiger Verlauf ist in seiner ganzen Breite gut erkennbar.

 

Die am 17.04.2022 aufgenommenen Fotos zeigen die durchgeführte Maßnahme.

Das links angeordnete Foto zeigt den einstigen Weg vom Kolonistenweg in Richtung

Grüner Weg blickend. Das rechte Foto wurde vom Grünen Weg aus aufgenommen.

2. Der einst auf dem Margarethenwall gen Osten verlaufende Weg wurde im Bericht mit einem Foto versehen und beschrieben.

 

 Vom Rheider Damm gen Dünt blickend entstand am 14.12.2022 das nachfolgende Foto.

Die am 20.06.2021 im Gemarkungsbereich Dünt aufgenommen Fotos deuten gen Westen blickend den einstigen Wegverlauf auf dem Margarethenwall an.

3. Der ehemals weiter westlich beginnende Möhlhornweg.

 

Von dem einst von der K39 nahe der Unterführung der Möhlbek gen Süden verlaufenden Wegestück konnten keine Fotos gefunden werden.

 

4. Der Stichweg auf Ellingstedt Nord.
Sich auf der K23 in Richtung Jägerkrug begebend führte hinter dem Gehöft von P. Frahm, am Ende der Doppelkurvenlage, ein ca. 350 m langer Stichweg in die Feldflur gen Westen. Auch dieser Weg hatte mit der Flurbereinigung an Bedeutung verloren. Die Ländereien waren nun anderweitig erreichbar und die Natur gestaltete fortan den Weg. Fast urwaldähnlich wuchs er zu, wie es auf dem links angeordneten Foto, am 22.06.2021 aufgenommenen, zu erkennen ist.

Das Foto rechts, ebenfalls am 22.06.2021 aufgenommen, zeigt den Weg von der Einmündung in die K23 gen Westen blickend. Nach vielen Jahren der Unberührtheit schnitt ein Flurstückanlieger ein Teilstück ab K23 frei, damit er den Weg, nach Tausch und Kauf von anliegenden Flurstücken, zumindest wieder teilweise nutzen kann.

5. Gegenüber dem Gehöft der Familie Grunewald beginnt an der K39 ein Verbindungsweg, der in Richtung Neuwiesenweg bzw. zur Beek führt.

Hinter der 90 Grad- Kurve und ca. 250m weiter gen Westen begebend liegt rechter Hand ein stillgelegter Weg im Flurbereich der Heidkoppel.  Eine verfallene Futterstelle für Fasanen und anderes Getier befindet sich in dem inzwischen mit Buschwerk, Gestrüpp, Brombeeren, Wildblumen und kleinen Bäumen wie Eichen und Birken weitestgehend zugewachsen einstigen Stichweg.
Genaues Hinsehen ist erforderlich um ihn wahrzunehmen.

Die Fotos rechts und links wurden am 23.05.2021 aufgenommen.

 

Im Januar 2023
Günter Pieper

Zum Thema Flurbereinigung hat der Chronist Günter Pieper gründlich recherchiert und mit diesem Bericht dokumentiert. Auch die Naturfotos hat er persönlich aufgenommen. 

 

Eva Kämmerer unterstützte ihn bei der technischen Ausführung und bei der Gestaltung der Seiten.

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Schülerarbeit von Ute Greve, geb. Tams 1980/81
Die Flurbereinigung hat in Ellingstedt zur damaligen Zeit für bessere Erträge in der Landwirtschaft gesorgt und viele Wege durch die Teerdecke befahrbarer gemacht. Es konnten viele öffentliche Geldmittel nach Ellingstedt geholt werden.
Flurbereinigung Ute Tams.pdf
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Agrarstruktuelle Vorplanung Ellingstedt
Dieser Bericht von 1983 zur Fortsetzung der Flurbereinigung benennt auch gemeinschaftliche Maßnahmen und die Dorferneuerung. Interessant sind auch die handschriftlichen Bemerkungen, die von Verantwortlichen aus Ellingstedt später gemacht wurden.
Landwirtschaftskammer 15.11.1983.pdf
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Auf der Seite Geschichte/Aufzeichnungen finden Sie in den Erinnerungen des früheren Bürgermeisters Heinrich Bauer weitere Informationen zur Flurbereinigung.